Unterstützungs- und Entlastungsleistungen nach §§ 45 SGB XI im Auftrag der Pflegekassen
Die QBB bietet Unterstützungs- und Entlastungsleistungen für Menschen mit Pflegebedarf und ihrer Angehörigen nach §§ 45 SGB X1 im Auftrag der Pflegekassen
- Wir bieten Unterstützung bei der Bewältigung der zum täglichen Leben erforderlichen hauswirtschaftlichen Arbeiten.
- Wenn ein Pflegegrad (1 oder höher) vorliegt, können diese Entlastungsleistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Dem Pflegebedürftigen entstehen keine Kosten.
Diese Leistungen sind z.B.
- Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung (Grund- und Unterhaltungsreinigung)
- Fensterreinigung
- Wäschepflege
- Nahrungsmittelzubereitung
- Einkäufe des täglichen Lebens
- Botengänge
Ausgeschlossen sind Leistungen der Grundpflege.
Nutzen können durch die Pflegekassen getragenen Angebote
- Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 oder höher
- Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
- Menschen mit psychischen Erkrankungen
- Familien in denen Kinder mit ADHS-Symptomatik leben
Kompetent und sicher
Unsere Mitarbeiter*innen sind durch uns unfall- und haftpflichtversichert. Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen sichern die Qualität unserer Dienstleistungen.